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Unser Hinweisgebersystem

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln hat bei uns oberste Priorität

Verstöße müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und Schäden abzuwenden. Aufgrund gesetzlicher Anforderungen sind wir verpflichtet Kenntnis über ein mögliches Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Vertragspartnern zu erhalten, so dass wir daher ein Hinweisgebersystem eingerichtet haben. 

Dieses wird von der BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betreut. Im Rahmen dieses Meldesystems stehen Ihnen folgende Ombudsdpersonen (Vertrauensanwälte) zur Verfügung:

1. Ombudsperson: Jesko Thrams, Fachanwalt für Strafrecht

2. Ombudsperson: Dr. Andy Breitner, Fachanwalt für Strafrecht

3. Ombudsperson: Dr. Cora Keller, Rechtsanwältin

Aufgrund der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und des anwaltlichen Zeugnisverweigerungsrechts ist gewährleistet, dass die Identität von Hinweisgebern zuverlässig geschützt wird.

Was können Sie melden?

Sie können alle vermeintlichen Verstöße melden, die von Beschäftigten der Zott-Gruppe im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung begangen wurden oder die von Vertragspartnern, wie Lieferanten, der Zott-Gruppe begangen wurden. Verstöße können sich gegen sämtliche Gesetze oder interne Regelungen richten.

Bitte beachten Sie, dass Fragen oder Beschwerden zu unseren Produkten hier nicht bearbeitet werden können. Bitte nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.


Wie können Sie eine Meldung an das Hinweisgebersystem abgeben?


Telefonische Hotline

Sie können Meldungen während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 08:00 bis 18:00 Uhr) über die folgende Telefonnummer abgeben: +49 211-9232470-7.

Bitte nennen Sie an der Hotline den Namen des Unternehmens, über das Sie eine Meldung abgeben möchten. Im Anschluss werden Sie mit einer Ombudsperson verbunden. Telefonisch können Ihre Hinweise in deutscher und englischer Sprache entgegengenommen werden.


Online-Meldung

Außerdem haben Sie die Möglichkeit über eine geschützte, internetbasierte Kommunikationsplattform in unterschiedlichen Sprachen eine Meldung abzugeben. Das System ist vertraulich und geschützt. Weitere Hinweise sowie Zugang zum internetbasierten Hinweisgebersystem erhalten Sie hier.


Postanschrift

Mit den Ombudspersonen können Sie auch schriftlich unter folgender Adresse Kontakt aufnehmen:

BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Zielstattstraße 40

81379 München

 

E-Mail

Sie können Meldungen auch per E-Mail an die folgende Adresse senden: zott(at)wb.bdo.de 

Um Ihre Anonymität sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen die Abgabe einer Meldung über das internetbasierte Hinweisgebersystem.

 

Wie wird Ihre Meldung bearbeitet?

Nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie über die von Ihnen angegebene Kontaktmöglichkeit innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eine Eingangsbestätigung. Falls Sie die Meldung über das internetbasierte Hinweisgebersystem abgeben, erhalten Sie umgehend als Eingangsbestätigung einen Bestätigungscode. Die Ombudsperson wird unsere Ansprechpartner über den Inhalt der Meldung informieren. Dabei wird Ihre Identität nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung an uns weitergegeben. Unsere Ansprechpartner entscheiden nach sorgfältiger Überprüfung des Hinweises über die weitere Vorgehensweise und über geeignete Ermittlungs- und Folgemaßnahmen. Bezüglich etwaig eingeleiteter Maßnahmen werden Sie innerhalb der gesetzlichen Vorgaben informiert.

 

Wie können Sie Ihre Meldung anonym abgeben?

Grundsätzlich können Sie Ihre Meldung auch anonym abgeben. Wir würden es jedoch begrüßen, wenn Sie der Ombudsperson Ihre Kontaktdaten mitteilen, da sich viele Untersuchungen so schneller und effektiver abwickeln lassen. Bitte berücksichtigen Sie zur weiteren Sicherung Ihrer Vertraulichkeit die folgenden Punkte:

Falls Sie anonym bleiben möchten, geben Sie keine persönlichen Daten an, z.B. Ihren Namen oder Ihr Verhältnis zu den Beteiligten. Geben Sie auch keine Daten an, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.

Nutzen Sie nach Möglichkeit kein technisches Gerät (z.B. PC, Laptop, Smartphone), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Insbesondere eine Intranetverbindung kann Ihre Anonymität gefährden.

Geben Sie den Link zum Hinweisgebersystem direkt in die Adresszeile Ihres Browsers ein und setzen Sie ggf. ein Lesezeichen, um das System später erneut aufzurufen. Achten Sie auf eine sichere Internetverbindung, dargestellt durch das Schloss-Symbol neben der Adresszeile.

Nutzen Sie ggf. einen Tor-Browser.

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    Verfahrensordnung der Zott Gruppe für das Hinweisgebersystem gemäß LkSG

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